Freiwillige Säuglingsunterstützung der Marktgemeinde Wattens

Aus Anlass der Geburt eines Wattner Bürgers gewährt die Marktgemeinde Wattens eine freiwillige Säuglingsunterstützung.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Aktion ist, dass mindestens 1 Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes bereits 6 Monate in Wattens mit Hauptwohnsitz gemeldet war.

Weitergehende Informationen erhalten Sie im Meldeamt der Marktgemeinde Wattens, Tel.Nr. 05224/5858-37 oder 05224/5858-11 zu den angeführten Öffnungszeiten.