Bauanzeige
Sie planen ein Bauprojekt, benötigen Unterstützung bei der Abwicklung eines Bauverfahrens oder möchten ein Grundstück umwidmen lassen?
Dann sind Sie hier richtig!
Baubewilligungsansuchen
Geringfügige bzw. anzeige- und bewilligungsfreie Bauvorhaben
Maßnahmen zur Instandhaltung, Verbesserung und Sanierung wie beispielsweise Fassadenrenovierung, Geräteschuppen, Tausch von Türen und Fenstern, Kompostieranlagen etc.
Anzeigepflichtige Bauvorhaben
Änderung in der Raumeinteilung und Raumwidmung, Badeinbau, Loggienverglasung, Errichtung oder Änderung eines kleinen Gebäudes, etwa eines Gartenhauses, einer Garage, einer Umzäunung, eines Wintergartens, einer Terrasse etc.
Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
Errichtung eines neuen Gebäudes (z.B. Wohnhäuser, Bürohäuser, Industriebetriebe, Einfamilienhäuser), aber auch Zubauten und größere Umbauten an solchen Baulichkeiten
Bauverhandlung
Der Zweck der Bauverhandlung besteht darin, allen betreffenden Personen und Behörden die Gelegenheit zu geben, ihre Rechte und rechtlichen Interessen geltend zu machen. Bei irgendwelchen Einwendungen z.B. von Anrainern versucht man in der Verhandlung auf eine gütliche Einigung hinzuarbeiten. Ohne Vergleichsversuch darf kein Entscheid gefällt werden.
Erschließungskosten
Der Erschließungsbeitrag ist eine vom Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder Gebäudeeigentümer zu entrichtende Kommunalabgabe, mit der die Kommune die Erschließung eines Grundstücks, insbesondere eines Baugrundstückes, finanziert.
Formulare
Kontakt
Sabine Hölbling
Bau- und Feuerpolizei
- Parteienverkehr
- Mo-Fr: 08:30-12:00 Uhr
- Mo: 14:00-18:00 Uhr
- Di, Do: 14:00-16:00 Uhr
Alfons Höllrigl
Bau- und Feuerpolizei
- Parteienverkehr
- Mo-Fr : 8:30-12:00 Uhr
- Mo: 14:00-18:00 Uhr
- Di, Do: 14:00-16:00 Uhr
Reinhold Vigl
Bau- und Feuerpolizei
- Parteienverkehr
- Mo-Fr: 08:30-12:00 Uhr
- Mo: 14:00-18:00 Uhr
- Di, Do: 14:00-16:00 Uhr