Verordnung über die Höhe der Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe
Für weitere Informationen (zB Ausnahmen von der Abgabenpflicht) steht der in diesem Zusammenhang
von der Abteilung Gemeinden beim Amt der Tiroler Landesregierung erstellte Leitfaden unter folgendem
Link zur Verfügung:
Mit freundlichen Grüßen
Der Bürgermeister
MMag. Lukas Schmied