Volksbegehren

Informationen

Volksbegehren können bereits im Einleitungsverfahren mittels Unterstützungserklärung unterzeichnet werden (österreich.gv.at – Volksbegehren).

Über Eintragungszeiträume in den Gemeinden werden Sie rechtzeitig mittels Kundmachung informiert. Wähler können jedes Volksbegehren nur einmalig unterschreiben entweder im Einleitungsverfahren oder im Eintragungszeitraum.

Zur Unterschrift im Gemeindeamt/Meldeamt muss ein gültiger Reisepass oder Personalausweis als Identitätsnachweis vorgelegt werden.

Kontakt

Cornelia Geisler

Meldeamt

  • Parteienverkehr
  • Mo-Fr: 08:30-12:00 Uhr
  • Mo: 14:00-18:00 Uhr
  • Di, Do: 14:00-16:00 Uhr

Claudia Knab

Meldeamt

  • Parteienverkehr
  • Mi-Fr: 08:30-12.00

Nadine Jank

Meldeamt

  • Parteienverkehr
  • Mo-Fr: 08:30-12:00 Uhr
  • Mo: 14:00-18:00 Uhr
  • Di, Do: 14:00-16:00 Uhr