Strafregisterauszug

Informationen

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden. Dieser wird von der Gemeindepolizei Wattens ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis; für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates, die die Einholung von Informationen aus diesem Staat verlangen: Nachweis der Staatsangehörigkeit/en – z.B. durch Reisepass oder Personalausweis)

Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag jedenfalls anzuführen sind): z.B. GeburtsurkundeHeiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde

Gebühren

Die Gebühren varieren. Die Gemeindepolizisten geben gerne Auskunft darüber.

Kontakt

Werner Martini

Gemeindepolizist

  • Parteienverkehr
  • Mo-Fr: 08:30-11.00 Uhr
  • Mo: 16:00-18:00 Uhr

Ing. Hannes Plankensteiner

Gemeindepolizist

  • Parteienverkehr
  • Mo-Fr: 08:30-11.00 Uhr
  • Mo: 16:00-18:00 Uhr