Staatsbürgerschaftswesen/Staatsbürgerschaftsnachweise

Informationen

Zur Austellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises werden folgende Dokumente benötigt:

  • Geburtsurkunde des Ansuchenden
  • Heiratsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
  •  sind die Eltern nicht verheiratet, die Geburtsurkunden der Eltern
  • bei Verleihung der Staatsbürgerschaft (Verleihungsbescheid, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)

Verfahren mit Bezug zur Evidenz sind nicht unmittelbar durchführbar, nehmen Sie daher rechtzeitig Kontakt auf wenn Sie einen Staatsbürgerschaftsnachweis benötigen.

Gebühren

Mit folgenden Gebühren ist zu rechnen:

Staatsbürgerschaftsnachweis EUR 55,-

Kontakt

Kontakt Standesamt

  • Parteienverkehr
  • Mo-Fr: 08:30-12:00 Uhr
  • Mo: 14:00-18:00 Uhr
  • Di, Do: 14:00-16:00 Uhr