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Informationen
Zur Austellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises werden folgende Dokumente benötigt:
- Geburtsurkunde des Ansuchenden
- Heiratsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
- sind die Eltern nicht verheiratet, die Geburtsurkunden der Eltern
- bei Verleihung der Staatsbürgerschaft (Verleihungsbescheid, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
Verfahren mit Bezug zur Evidenz sind nicht unmittelbar durchführbar, nehmen Sie daher rechtzeitig Kontakt auf wenn Sie einen Staatsbürgerschaftsnachweis benötigen.
![](https://www.wattens.com/wp-content/uploads/2023/09/Unbenannt-1-1.jpg)
Kontakt
![](https://www.wattens.com/wp-content/uploads/2023/10/Karin-Stefanon1.jpg)
Mag. Karin Stefanon B.A.
Leiterin Standes- und Meldeamt
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