
Informationen
Zur Austellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises werden folgende Dokumente benötigt:
- Geburtsurkunde des Ansuchenden
- Heiratsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
- sind die Eltern nicht verheiratet, die Geburtsurkunden der Eltern
- bei Verleihung der Staatsbürgerschaft (Verleihungsbescheid, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
Verfahren mit Bezug zur Evidenz sind nicht unmittelbar durchführbar, nehmen Sie daher rechtzeitig Kontakt auf wenn Sie einen Staatsbürgerschaftsnachweis benötigen.

Gebühren
Mit folgenden Gebühren ist zu rechnen:

Kontakt
Kontakt Standesamt
- Parteienverkehr
- Mo-Fr: 08:30-12:00 Uhr
- Mo: 14:00-18:00 Uhr
- Di, Do: 14:00-16:00 Uhr