
Informationen
Ausstellung Reisedokument
Ausstellung Reisedokument
Die Ausstellung von Reisedokumenten ist – neben den nicht ortsgebundenen Bezirkshauptmannschaften als Passbehörden – nur bei den berechtigten Hauptwohnsitzgemeinden möglich.
Im Zuge der Beantragung eines Reisedokumentes wird auch die ID Austria (Nachfolger der Handysignatur) ausgestellt.
Benötigte Unterlagen für die Erstausstellung eines Reisedokumentes:
- Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis im Original
- Persönliches Erscheinen der Person, für die das Reisedokument beantragt wird
- Foto, welches den Passbildkriterien entspricht und nicht älter als 6 Monate ist
Benötigte Unterlagen für die erneute Ausstellung eines Reisedokumentes:
- Alter Reisepass oder Personalausweis, im Falle des Verlustes: Identitätsnachweis
- Bei Änderungen gegenüber dem alten Reisedokument wird ein Nachweis über die Änderung (im Original) benötigt. Bsp. Namensänderung – Heiratsurkunde, Eintragung akadem. Grad – Verleihungsurkunde
- Persönliches Erscheinen der Person, für die das Reisedokument beantragt wird
- Foto, welches den Passbildkriterien entspricht und nicht älter als 6 Monate ist
Im Fall von minderjährigen Kindern:
Identitätsnachweis der obsorgeberechtigten Person, Nachweis über die Obsorge (Ausnahme: bei aufrechter Ehe mit dem anderen Elternteil) und die Anwesenheit des Kindes ist erforderlich!

Gebühren
Kosten:
Die Ausstellung von einem Reisepass oder Personalausweis vor dem 2. Geburtstag ist gebührenfrei!
Es muss mit einer Bearbeitungszeit von bis zu zwei Wochen gerechnet werden.

Kontakt

Cornelia Geisler
Meldeamt
- Parteienverkehr
- Mo-Fr: 08:30-12:00 Uhr
- Mo: 14:00-18:00 Uhr
- Di, Do: 14:00-16:00 Uhr

Nadine Jank
Meldeamt
- Parteienverkehr
- Mo-Fr: 08:30-12:00 Uhr
- Mo: 14:00-18:00 Uhr
- Di, Do: 14:00-16:00 Uhr