Photovoltaik

Informationen

Informationen aus der Tiroler Bauordnung:

Anlagen mit einer Größe bis zu 100 m²:
Anlagen mit einer Modulfläche von bis zu 100 m², welche an die Dach- und Wandhaut mit einem Abstand kleiner 30 cm angebracht sind, sind anzeige- und bewilligungsfrei.
Jedoch müssen diese Anlagen der Gemeinde nach Bauvollendung gemeldet werden.

Anlagen mit einer Größe über 100 m²:
Diese PV-Anlagen sind – soweit sie nicht der Bewilligungspflicht nach § 6 des Tiroler Elektrizitätsgesetzes unterliegen – nach § 20 Tiroler Bauordnung bewilligungs- bzw. anzeigepflichtig und dürfen nur auf gewidmeten Flächen errichtet werden.

Für nähere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Kontakt

Alfons Höllrigl

Bau- und Feuerpolizei

  • Parteienverkehr
  • Mo-Fr : 8:30-12:00 Uhr
  • Mo: 14:00-18:00 Uhr
  • Di, Do: 14:00-16:00 Uhr

Reinhold Vigl

Bau- und Feuerpolizei

  • Parteienverkehr
  • Mo-Fr: 08:30-12:00 Uhr
  • Mo: 14:00-18:00 Uhr
  • Di, Do: 14:00-16:00 Uhr

Sabine Hölbling

Bau- und Feuerpolizei

  • Parteienverkehr
  • Mo-Fr: 08:30-12:00 Uhr
  • Mo: 14:00-18:00 Uhr
  • Di, Do: 14:00-16:00 Uhr