Informationen
Informationen aus der Tiroler Bauordnung:
Anlagen mit einer Größe bis zu 100 m²:
Anlagen mit einer Modulfläche von bis zu 100 m², welche an die Dach- und Wandhaut mit einem Abstand kleiner 30 cm angebracht sind, sind anzeige- und bewilligungsfrei.
Jedoch müssen diese Anlagen der Gemeinde nach Bauvollendung gemeldet werden.
Anlagen mit einer Größe über 100 m²:
Diese PV-Anlagen sind – soweit sie nicht der Bewilligungspflicht nach § 6 des Tiroler Elektrizitätsgesetzes unterliegen – nach § 20 Tiroler Bauordnung bewilligungs- bzw. anzeigepflichtig und dürfen nur auf gewidmeten Flächen errichtet werden.
Für nähere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Kontakt
Simone Reiter
Bau- und Feuerpolizei
- Parteienverkehr
- Mo-Fr: 08:30-12:00 Uhr
- Do: 14.00-16.00 Uhr
Sabine Hölbling
Bau- und Feuerpolizei
- Parteienverkehr
- Mo-Fr: 08:30-12:00 Uhr
- Mo: 14:00-18:00 Uhr
- Di, Do: 14:00-16:00 Uhr