
Informationen
Bei Gebäuden, Wohnungen und sonstigen Teilen von Gebäuden, die über einen durchgehenden Zeitraum von mindestens 6 Monaten nicht als Wohnsitz verwendet werden, spricht man von einem Leerstand, für welchen die Leerstandsabgabe zu entrichten ist. Welche Arten von Wohnsitzen betroffen sind, ist im Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz (kurz TFLAG) definiert.
Die Leerstandsabgabe für das vergangene Jahr ist zum 30. April des Folgejahres selbst zu berechnen und an die Gemeinde zu entrichten.
Die Bankverbindung der Marktgemeinde Wattens lautet:
AT 83 3632 2000 0722 0551, Raiffeisen Regionalbank Schwaz-Wattens

Kontakt

Mario Remes
Leiter der Finanzverwaltung
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