Informationen

Was ist die Hundesteuer?

Für das Halten eines Hundes wird grundsätzlich eine Abgabe gefordert – Hundebesitzer müssen in Österreich für den Besitz eines Hundes die Hundesteuer bezahlen.

Wichtig für die Hundehaltung – Novelle im Landespolizeigesetz

Erstmals einheitlich für alle Gemeinden Tirols wurde im bebauten Gebiet eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht eingeführt. Die Hundehalter können hier zwischen diesen beiden Varianten wählen. In bestimmten Bereichen wie öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren, vor Schulen und Kindergärten sind Hunde jedenfalls mit Leine und Maulkorb zu führen. Außerhalb des bebauten Gebietes kann die Gemeinde per Verordnung für weitere Bereiche eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht verordnen.

Gebühren und Anmeldung

Steuer 2024

1. Hund EUR   84,- Jahresgebühr
jeder weitere Hund EUR 180,- Jahresgebühr

Bitte bei Anmeldung Hundepass und Versicherungsauszug mitnehmen!

Theoretischen Ausbildung zur Hundeführung

Hundehalter, die erstmals einen Hund bei der Gemeinde anmelden, müssen den Nachweis einer theoretischen Ausbildung zur Hundeführung (Sachkundenachweis) in Form eines Kurses vorlegen. Diese Kurse werden von tierschutzqualifizierten Hundetrainerinnen oder von speziell ausgebildeten Tierärzten angeboten. Die Bescheinigung ist mit der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen.

Kontakt

Mario Stojanovic

Finanzverwaltung

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