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Informationen
Geburtsurkunde
Erstausstellung: Die Erstausstellung einer Geburtsurkunde erfolgt ortsgebunden immer durch das Standesamt am Geburtsort des Kindes (z.B. Geburt im Krankenhaus Schwaz – Ausstellung durch das Standesamt Schwaz). Weitere Urkunden, können dann bei jedem Standesamt in Österreich beantragt und ausgestellt werden. Verlust: Befindet sich der Geburtsort in Österreich, kann eine verlorene Geburtsurkunde bei jedem Standesamt in Österreich beantragt bzw. ausgestellt werden – auch in mehreren Sprachen.
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Vaterschaftsanerkennung
Die Vaterschaft über das unehelich geborene Kind kann auch im Zuge der Geburts-Erstanmeldung an diesem Standesamt beantragt werden.
Gemeinsame Obsorge
Nach erfolgter Ersteintragung am Geburtsstandesamt und der Vaterschaftsanerkenntnis kann die gemeinsame Obsorge (Zustimmung der Mutter erforderlich) vor dem Standesamt beantragt werden. – Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern – falls verheiratet, Heiratsurkunde der Eltern – Personalausweis oder Reisepass – Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkenntnis und falls vorhanden Namensbestimmung des Kindes bei Neugeburt Verfahren vor dem Standesamt sind nicht unmittelbar durchführbar, nehmen Sie rechtzeitig Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin!
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Freiwillige Säuglingsunterstützung
Aus Anlass der Geburt eines Wattener Bürgers gewährt die Marktgemeinde Wattens eine freiwillige Säuglingsunterstützung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Aktion ist, dass mindestens 1 Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes bereits 6 Monate in Wattens mit Hauptwohnsitz gemeldet war.
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Für Fragen zu den Behördengängen rund um die Geburt, Geburtsurkunde, Babypaket, etc. stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen gerne zur Verfügung!
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Gebühren
Mit folgenden Gebühren ist zu rechnen:
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Kontakt
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Mag. Karin Stefanon B.A.
Leiterin Standes- und Meldeamt
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