Informationen
Freizeitwohnsitzabgabe
Hier finden Sie Informationen zur Selbstbemessung:
Die Freizeitwohnsitzabgabe ist eine Selbstbemessungsabgabe. Sie ist bis 30. April des Jahres selbst zu bemessen, mittels Formular zu erklären, und an die Marktgemeinde Wattens zu zahlen.
Kontakt
Mario Remes
Leiter der Finanzverwaltung
- Parteienverkehr
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