Firmenhinweisschilder

Informationen

Wo, Wie, Was?

Um auf Ihr Unternehmen bzw. Ihren Betrieb aufmerksam zu machen, können Firmenhinweisschilder angebracht werden.

Die Errichtung, Aufstellung und Änderung von frei stehenden Werbeeinrichtungen innerhalb geschlossener Ortschaften ist der Behörde schriftlich anzuzeigen, sofern hierfür nicht eine Bewilligung nach § 17 Abs. 1 lit. f des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2021 erforderlich ist. Der Anzeige sind ein Lageplan, eine Beschreibung der technischen Ausführung und eine planliche Darstellung der betreffenden Werbeeinrichtung in zweifacher Ausfertigung anzuschließen. § 30 Abs. 2 zweiter und dritter Satz gilt sinngemäß.

Kontakt

Sabine Hölbling

Bau- und Feuerpolizei

  • Parteienverkehr
  • Mo-Fr: 08:30-12:00 Uhr
  • Mo: 14:00-18:00 Uhr
  • Di, Do: 14:00-16:00 Uhr

Reinhold Vigl

Bau- und Feuerpolizei

  • Parteienverkehr
  • Mo-Fr: 08:30-12:00 Uhr
  • Mo: 14:00-18:00 Uhr
  • Di, Do: 14:00-16:00 Uhr

Alfons Höllrigl

Bau- und Feuerpolizei

  • Parteienverkehr
  • Mo-Fr : 8:30-12:00 Uhr
  • Mo: 14:00-18:00 Uhr
  • Di, Do: 14:00-16:00 Uhr