Hundesteuer
ab 1.1.2023:
1. Hund € 81,-- Jahresgebühr
jeder weitere Hund € 173,--
! Bitte bei Anmeldung Hundepass und Versicherungsauszug mitnehmen!
Hundehaltung - Novelle im Landespolizeigesetz:
Erstmals einheitlich für alle Gemeinden Tirols wurde im bebauten Gebiet eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht eingeführt.
Die Hundehalter können hier zwischen diesen beiden Varianten wählen. In bestimmten Bereichen wie öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren, vor Schulen und Kindergärten sind Hunde jedenfalls mit Leine und Maulkorb zu führen. Außerhalb des bebauten Gebietes kann die Gemeinde per Verordnung für weitere Bereiche eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht verordnen.
Hundehalter, die erstmals einen Hund bei der Gemeinde anmelden, müssen den Nachweis einer theoretischen Ausbildung zur Hundeführung (Sachkundenachweis) in Form eines Kurses vorlegen. Diese Kurse werden von tierschutzqualifizierten Hundetrainerinnen oder von speziell ausgebildeten Tierärzten angeboten.
Die Bescheinigung ist mit der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen.
Die Verpflichtung zum Nachweis eines Kursbesuchs tritt mit 1. April 2020 in Kraft.
Formulare und Novelle anbei zum downloaden: