Freizeitwohnsitzabgabe
Auszug aus der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Wattens vom 10.10.2019 über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe
§1 Festlegung der Abgabenhöhe
Die Marktgemeinde Wattens legt die Höhe der jährlichen Freizeitwohnsitzabgabe einheitlich für da gesamte Gemeindegebiet fest.
Nutzfläche Abgabenhöhe
bis 30m² € 170,00
mehr als 30m² bis 60m² € 350,00
mehr als 60m² bis 90m² € 500,00
mehr als 90m² bis 150m² € 720,00
mehr als 150m² bis 200m² € 1.010,00
mehr als 200m² bis 250m² € 1.300,00
mehr als 250m² € 1.580,00