Marktgemeinde Wattens

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Beschlüsse der GR-Sitzung vom 6.5.2010

BESCHLÜSSE DER GEMEIN DERATSITZUNG VOM 6. 5. 2010

1) ALLG. UND ERGÄNZENDER BEBAUUNGSPLAN FÜR DEN BEREICH DES GST 273/2 und .202 GB WATTENS (INNSBRUCKERSTRASSE 36 / STP-WOHNBAU GMBH):
In der GR-Sitzung am 18.2.2010 wurde die Auflegung des Entwurfes eines allg. und ergänzenden Bebauungsplanes für den Bereich der Gst 273/1 und .202 GB Wattens (ehem. Gebäude Innsbruckerstraße 36) beschlossen. Innerhalb der Auflagefrist gaben die Eigentümer des östlichen Nachbargrundstückes Dr. Christian Deetjen und Mag. Verena Deetjen-Wiedner eine schriftliche Stellungnahme ab. Sie verwiesen darauf, daß die Bebauung der Grundstücke entlang der Innsbruckerstraße zu der ältesten von Wattens zähle. Die Grundstücke würden allesamt einen großen Garten und ein meist an der Straße liegendes Haus aufweisen. Diese Bauweise würde ihrer Meinung nach einen besonders hübschen und homogenen Einblick in die Marktgemeinde bieten und dadurch das gesamte Ortsbild verschönern. Am Kreuzbichl würde eine Baumassendichte von 1,7 vorgegeben, welche ihres Erachtens auch den örtlichen Gegebenheiten rund um das Grundstück 273/2 entsprechen würde. Für sie als Nachbarn würde durch den neuen Bebauungsplan bei einer Baumassendichte von 2,35 eine massive Beeinträchtigung entstehen, da aufgrund dieser erhöhten Dichte entlang ihrer gesamten westlichen sonnseitigen Grundstücksgrenze ein Wohnblock in der Höhe von ungefähr 9 m errichtet würde. Der Gemeinderat sollte daher unter Berücksichtigung ihrer Einwände die Baumassendichte bzw. den Bebauungsplan noch einmal überdenken.
Der Raumplaner führte in seiner Stellungnahme aus, daß das Planungsgebiet Innsbrucker-straße – Höraltstraße mit den Baugrundstücken 273/2 (STP Wohnbau) sowie Gst 273/3 (Fam. Deetjen) nahezu zum Ortskern von Wattens gehöre bzw. an das Kerngebiet im Osten sowie an das Schul-, Kirchen- und Pfarrzentrum im Norden anschließe. Begünstigt durch die zentrale Lage mit guter verkehrsmäßigen Erschließung und fußläufiger Erreichbarkeit sei seiner Meinung nach eine etwas städtische Verbauung durchaus angebracht und zielführend, wobei örtlich baugestalterisch auf die bestehende, kleinstrukturierte und freistehende villenartige Verbauung Bedacht zu nehmen sei. Die Vorgaben des Bebauungsplanes mit Höhen- und Dichtenbeschränkungen von 3 Geschoßen, Wandhöhe ca. 10 m und einer Baumassendichte von 2,35 BMD seien als Obergrenze einer grundsparenden Bebauung angemessen und entsprechen den Vorgaben im örtlichen Raumordungskonzept. Für das in der Nähe befindliche und vergleichbare Planungsgebiet Kaiserjägerstraße (Bauvorhaben Goidinger) seien im Verbauungsplan ebenso Höchstdichten von 2,35 Baumassendichte vorgegeben worden. Das Siedlungsgebiet Kreuzbichl wäre von seiner Lage und den baustrukturellen und infrastrukturmäßigen Voraussetzungen nicht vergleichbar. Der vorliegende Bebauungsplan würde den Zielen der örtlichen Raumordnung und den Festlegungen des örtlichen Raumordnungskonzeptes entsprechen.

In der Debatte schlossen sich die Mitglieder des Gemeinderates der Argumentation des Raumplaners an und beschlossen die Beibehaltung des dem Entwurf entsprechenden Bebauungsplanes mit folgenden Festlegungen:
Baumassendichte mindest: 1.00
Baumassendichte höchst: 2.35
offene Bauweise
Max. Bauplatzgröße: 800 m²
Anzahl der oberirdischen Geschoße: 3
oberster Punkt Gebäude: 577,50 m. ü. A.
Festlegung der Bau- und Straßenfluchtlinie.

2) ALLG. UND ERGÄNZENDER BEBAUUNGSPLAN FÜR DEN BEREICH DES GST .62/1 GB WATTENS (GASTHOF GOLDENER ADLER):
Der Eigentümer des Gasthof „Goldener Adler“ plant den Gasthof im Innenbereich umfassend zu sanieren und den gesamten Gastronomie- und Bettenbereich neu zu gestalten. Das Gebäude soll um 1 Geschoß aufgestockt und die beiden bestehenden oberirdischen Geschoße umgestaltet werden. Für eine Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen ist ein allgemeiner sowie ergänzender Bebauungsplan erforderlich. Da es sich bei den Objekten im Bereich Innsbruckerstraße / Lange Gasse / Geigergasse um einen historisch entstandenen Baubestand handelt, welcher die derzeit gültigen Abstandsregelungen nicht mehr erfüllt, wird für die weitere bauliche Entwicklung nicht nur für das Gst .62/1, sondern auch für das Gst .590 GB Wattens ein allgemeiner Bebauungsplan mit besonderer Bauweise mit folgenden Festlegungen erlassen:
Baumassendichte mindest: 1.50
besondere Bauweise: 0,4 TBO
Festlegung der Straßenfluchtlinien der den Planungsbereich ergänzenden Erschließungs-straßen: Innsbruckerstraße, Mesnergasse, Lange Gasse, Verbindungsweg Lange Gasse / Mesnergasse.
Der ergänzende Bebauungsplan wird für den Bereich des Gst .62/1 GB Wattens erlassen und sieht folgende Festlegungen vor:
Baumassendichte mindest: 1.50
besondere Bauweise: 0,4 TBO
maximale Bauplatzgröße: 1.000 m²
Zahl der oberirdischen Geschoße: 4
Bauhöhe oberster Punkt Gebäude: 578,70 m ü. A.
Festlegung der Firstrichtung
Festlegung der Firsthöhe: 578,83 m ü. A.
Festlegung der östlichen + westlichen traufseitigen Wandhöhe: 575,00 m ü. A.
Festlegung der Straßen- und Baufluchtlinien.

3) DARLEHENSAUFNAHME FÜR MIETWOHNANLAGE LANGEGASSE:
Bei der bestbietenden BAWAG PSK wurde zur Finanzierung der Mietwohnanlage „Lange
Gasse“ ein Darlehen in der Höhe von € 1,4 Mio. mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer
derzeitigen Verzinsung von 0,996% (vierteljährlich, dekursiv, CAL 360, gebunden an den
3-Monats-Euribor mit einem Aufschlag von 0,35 %, vierteljährlicher Anpassung) aufge-
nommen. Eine vorzeitige Darlehenstilgung ist jederzeit spesenfrei gegen Aviso möglich.

4) SPORTHALLE WATTENS, ÄNDERUNG DES MIETVERTRAGES ZWISCHEN DER IMMOBILIEN WATTENS GMBH & CO KEG UND DER MARKTGEMEINDE WATTENS:
Aufgrund der nunmehr vorliegenden tatsächlichen Baukosten wurde der jährliche Mietzins lt. Afa mit € 130.300,-- zuzüglich 20% Ust., das sind € 26.060,--, insgesamt somit € 156.360,-- festgelegt. Das bisherige Mietentgelt wurde auf Grundlage von Schätzsummen fixiert und belief sich auf € 155.646,82.

5) AUFLASSUNG EINES 37 m² GROSSEN TRENNSTÜCKES IM BEREICH DES GEBÄUDES KIRCHPLATZ 10 AUS DEM ÖFFENTLICHEN GUT:
Mit GR-Beschl.v. 26.11.2009 wurde von der Marktgemeinde an Herrn Mag. Hannes Tusch eine 37m² große Teilfläche des zum öffentlichen Gut gehörenden Gst 1097/1 GB Wattens verkauft. Zur grundbücherlichen Durchführung beschließt der Gemeinderat einstimmig, diese Trennstück aus dem öffentlichen Weggut aufzulassen, da es keine Verkehrsbedeutung mehr hat und somit dauernd entbehrlich ist.

6) REGIOBUS WATTENS, KÜNDIGUNG DES VERTRAGES ZUR VERLUST-ABDECKUNG:
Mit einstimmigen GR-Beschl. v. 14.2.2008 wurde der Regio-Bus Watten eingeführt und mit dem VVT ein Vertrag zur Verlustabdeckung abgeschlossen. Mit diesem Regio-Bus wollte man das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln in den Gemeinden Wattens, Terfens, Weer, Kolass, Kolsassberg, Fritzens, Baumkirchen, Volders und Mils verbessern. Nachdem dieses Angebot nur sehr mäßig in Anspruch genommen worden war, wurde bereits im August letzten Jahres eine Linie gestrichen und der Fahrplan überarbeitet. Dadurch konnte der jährliche Kostenbeitrag der Marktgemeinde von rd. € 190.000,-- auf € 35.000,-- reduziert werden. Der Verlustabdeckungsvertrag sieht ein vorzeitiges Kündigungsrecht zum 31.12.2010 unter Einhaltung einer 8-monatigen Kündigungsfrist vor. Da der Regio-Bus kaum angenommen wird, beschloß der Gemeinderat einstimmig, den Verlustabdeckungsvertrag zu dem vereinbarten frühestmöglichen Termin zum 31.12.2010 zu kündigen. Die anderen betroffenen Gemeinden mit Ausnahme der Gemeinden Terfens und Baumkirchen haben sich ebenfalls für eine Kündigung ausgesprochen.

7) MIETWOHNANLAGE LANGE GASSE, VERGABE DER HEIZUNGS- UND SANITÄRINSTALLATIONEN:
Aufgrund eines Vergleiches vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat wurde die Firma Opbacher statt der Firma Bouvier mit den Heizungs- und Sanitärinstallationen zum Offertpreis von rd. € 215.000,-- beauftragt.

8) QUELLSANIERUNGEN „MICHLBACHQUELLE“ UND DER „KREUZTAX-QUELLE“:
Die Firma Passer & Partner wurde mit der Planung und Bauleitung zur Sanierung der „Michlbachquelle“ um einem Betrag von € 45.495,-- beauftragt. Im Rahmen dieses Auftrages wird auch überprüft, ob die sanierungsbedürftige „Kreuztaxquelle“ aufgelassen und die daran angeschlossenen Objekte über eine andere Quelle versorgt werden können.

9) VERLEGUNG VON WASSERLEITUNGEN IM BEREICH DES MISCHWASSERKANALS-OST:
Im Zuge der Kanalgrabungsarbeiten im östlichen Ortsgebiet von Wattens von der Firma Goidinger Richtung Norden zum Radweg wird eine Wasserleitung mitverlegt und im Bereich der Firma Goidinger ein Hydrant gesetzt. Das erforderliche Material wird bei der Firma HP-Technik zum Preis von rd. € 31.000,-- bestellt.
Weiters werden die für die Verlegung der Wasserleitung erforderlichen Baumeisterarbeiten an die Firma Fröschl zum Preis von rd € 41.000,-- vergeben.

10) DACHSANIERUNG BEIM ALTEN KLÄRWERK:
Beim Dach des Lagergebäudes des alten Klärwerkes sind umfangreiche Sanierungsarbeiten erforderlich. Die Firma Perktold wird zum Preis von rd. € 13.000,-- damit beauftragt.

11) NEUGESTALTUNG DES BASKETBALLPLATZES AM SPORTPLATZ:
Der bestehende Volleyballplatz im südwestlichen Bereich der Sportanlage wird zu einem Basketballplatz um einen Kostenaufwand von rd. € 6.000,-- adaptiert. Der bestehende Basketballkorb wird versetzt und ein zweiter aufgestellt. Das Spielfeld wird liniert und Tische mit Bänken aufgestellt.

12) SERVERANLAGE FÜR DAS GEMEINDEAMT:
Für das Gemeindeamt wurde bei der Firma Kufgem um einen Betrag von rd. € 61.300,-- eine neue Serveranlage angekauft.

13) BERICHT DES ÜBERPRÜFUNGSAUSSCHUSSES ÜBER DIE ÜBERPTÜFUNG DER GEMEINDEKASSE VOM 13.4.2010:
Die Überprüfung der Gemeindekasse ergab keinerlei Anlaß für Beanstandungen.

14) JAHRESRECHNUNG 2009:
Der Rechnungsabschluß für das Jahr 2009 wurde genehmigt und dem Bürgermeister einstimmig die Entlastung erteilt.

Die Gesamteinnahmen beliefen sich auf € 26.025.536,50, denen Gesamtausgaben von
€ 26.021.859,70 gegenüberstanden. Der Überschuß betrug somit € 3.676,80. Für einmalige Investitionen standen im Jahr 2009 ein Betrag von € 3.938.587,31 zur Verfügung. Der Schuldenstand betrug zum Jahresende 2009 € 8.775.840,15, wovon 96,44% langfristig niederverzinsliche Schulden mit einem Zinssatz von 0,5% bis 1% sind. Die restlichen Schulden von € 312.049,10 werden durch Einnahmen über Mietenzuschläge, Annuitätenzuschüsse und Erlöse aus Stromverkauf zurückgezahlt.
 

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