1) GEMEINDERATSWAHL 2010, FESTLEGUNG DER ANZAHL DER BEISITZER
DER GEMEINDEWAHLBEHÖRDE UND DER SPRENGELWAHLBEHÖRDEN:
Entsprechend den Bestimmungen der Tiroler Gemeindewahlordnung wurden die Anzahl der Beisitzer der Gemeindewahlbehörde bzw. der Sprengelwahlbehörde für die am 14.3.2010 stattfindende Gemeinderatswahl mit jeweils 3 Beisitzern festgelegt. Von der ÖVP werden jeweils 2 Beisitzer und von der SPÖ 1 Beisitzer nominiert.
2) FESTSETZUNG DER HEBESÄTZE FÜR GRUNDSTEUERN UND STEUERN SOWIE BENÜTZUNGSGEBÜHREN FÜR DAS JAHR 2010:
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B wurden unverändert mit jeweils 500% der Bemessungsgrundlage festgelegt.
Die Hundesteuer, Wasser-, Wasserzähler-, Kanal-, Abfall-, Friedhofs-, Kindergarten-, Schülerhort-, Nachmittagsbetreuungs-, Musikschul-, Schwimmbad-, Kunsteisbahn- und Sportplatzgebühren sowie die Tarife für die Tiefgarage und die Benützungsentgelte für den Festsaal des MZG-Oberdorf und des MZG-Unterdorf wurden bei zwei Gegenstimmen (Fr. GR Heinzle und Hr. GR Stanger) unverändert belassen. Den beiden Gemeinderäten der GRÜNEN fehlte ein Ausgleich gegenüber der Erhöhung der Seniorenheimgebühren, der bei einer geringeren Anhebung der Seniorenheimgebühren und der anteilsmäßigen Anhebung der übrigen Gebühren erreicht werden hätte können. Deshalb sprachen sie sich gegen die Gleichbelassung der o. a. Abgaben und Gebühren aus.
3) ERHÖHUNG DER SENIORENHEIMGEBÜHREN:
Der Abgang aus der laufenden Gebarung beim Seniorenheim wird im Jahr 2009 rd.
€ 195.500,-- ausmachen. Um die Abgangsentwicklung in einem vertretbaren Maß zu halten, wurden bei 5 Gegenstimmen (Fr. GR Heinzle, Hr. GR Stanger, Hr. GR Steiner, Fr. GR Mödlinger-Narr, Fr. GR Gotsbacher) die Seniorenheimgebühren sowie die Gebühren für das „Essen auf Rädern“ um 1,5% erhöht.
4) ERHÖHUNG DER WASSER- UND KANALANSCHLUSSGEBÜHREN:
Die Wasser- und Kanalanschlußgebühren wurden um rd. 1,5% unter Berücksichtigung der Kostensteigerungen für die Verlegung von Kanalsträngen und Wasserleitungen angehoben. Bei den Kanalanschlußgebühren beträgt die Frontgebühr pro lfm € 31,58 (bisher: € 31,11) inkl. 10% Mwst. und die Raumgebühr pro m³ umbauten Raum € 0,64 (bisher: € 0,63) inkl. 10% Mwst. Bei den Wasseranschlußgebühren macht die Frontgebühr nunmehr pro lfm.
€ 18,45 (bisher: € 18,17) inkl. 10% Mwst. und die Raumgebühr pro m³ umbauten Raum
€ 0,37 (bisher: 0,36) inkl. 10% Mwst. aus.
Frau GR Mödlinger-Narr und Herr GR Steiner stimmten gegen diese Anhebung.
5) ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES FÜR EINEN TEILBEREICH DES GST 1097/1 GB WATTENS (KIRCHPLATZ):
Vor dem Wohn- und Geschäftshaus Kirchplatz 10 und 10a wird eine ca. 37 m² große Teilfläche des Gst 1097/1 GB Wattens (westlicher Bereich der Verkehrsfläche „Kirchplatz“) von „Verkehrsfläche“ in „Kerngebiet“ umgewidmet. Herr Helmut Tusch beabsichtigt, die auf seinem Gst .50 und 71 GB Wattens befindlichen Wohn- und Geschäftsgebäude Kirchplatz 10 und 10a abzutragen und dort einen 4-geschoßigen Neubau zu errichten. Die 37 m² große Teilfläche soll an Herrn Tusch zur Realisierung dieses Bauvorhabens veräußert werden. Dadurch wäre eine einheitliche Baufluchtlinie an der Ostseite des Kirchplatzes gegeben.
6) ALLG. UND ERGÄNZENDER BEBAUUNGSPLAN FÜR BEREICH GST. 50 und 71 GB WATTENS (BEREICH KIRCHPLATZ 10 u. 10a).
Um Herrn Helmut Tusch die Realisierung des Baues eines 4-geschoßigen Wohn- und Geschäftsgebäudes auf dem Areal der derzeitigen Gebäude Kirchplatz 10 und 10a zu ermöglichen, wurde für den Bereich der Gst .50 und 71 GB Wattens sowie einer 37 m² großen Teilfläche des Gst 1097/1 ein Bebauungsplan mit folgenden Festlegungen erlassen:
Baumassendichte mindest: 1.50
Bauweise: besondere
Maximale Bauplatzgröße: 1.050 m²
Geschossanzahl: 4 oberirdische Geschosse
Wandhöhen
Oberster Punkt des Gebäudes 573.50 m ü.A.
Festlegung der Bau- und Straßenfluchtlinien
7) ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES IM BEREICH DER GST .822
UND 89/1 GB WATTENS (WATTENER HOF, LANGE GASSE 21)
Der Eigentümer der Gst .822 und 89/1 GB Wattens beabsichtigt, den dort befindlichen Gasthof „Wattener Hof“ zu modernisieren und zu einem kleinen Hotelbetrieb mit 51 Betten und Restaurantbereich, einer Pizzeria im Untergeschoß sowie einem kleinen Wellnessbereich im Dachgeschoß umzubauen bzw. zu erweitern. Die Revitalisierung des Gasthofes sowie die Schaffung eines kleinen, modernen Hotelbetriebes würde zur Verbesserung der touristischen Ausstattung unseres Ortes beitragen. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, den Bereich Gst 89/1 und .822 GB Wattens von „Kerngebiet“ in „Sonderfläche Hotel gem. § 43 Abs. 1 b) TROG 2006“ umzuwidmen. Mit dieser Widmungsfestlegung soll sichergestellt werden, dass die angestrebte Verbauungsdichte als städtebauliche Sonderstellung und Ausnahmeregelung raumordnungsfachlich nur mit einer im öffentlichen Interesse gelegenen touristischen Nutzung verbunden bleibt.
8) ALLG. UND ERGÄNZENDER BEBAUUNGSPLAN FÜR DEN BEREICH DER
GST 89/1 UND .822 GB WATTENS (WATTENER HOF, LANGE GASSE 21):
Um den Umbau des „Wattener Hofes“ zu dem geplanten Hotelbetrieb zu ermöglichen, wurde für den Bereich der Gst 89/1 und .822 GB Wattens ein Bebauungsplan mit folgenden Festlegungen erlassen:
Baumassendichte mindest: 1.50
Baumassendichte höchst: 4.20
Bauweise: offen
Maximale Bauplatzgröße: 1.520 m²
Geschossanzahl: 4 oberirdische Geschosse
Bauhöhe des obersten Punktes eines Gebäudes
Bauhöhe des obersten Punktes sonstiger baulicher Anlagen
Festlegung der Bau- und Straßenfluchtlinien
9) GEMEINDEZUSCHUSS FÜR GESUNDHEITS- UND SOZIALSPRENGEL
WATTENS – WATTENBERG FÜR DAS JAHR 2008:
Die Marktgemeinde gewährt dem Gesundheits- und Sozialsprengel Wattens-Wattenberg zur Abgangsdeckung im Jahr 2008 eine finanzielle Unterstützung in der Höhe von € 121.307,23.
10) VERWENDUNG DES GEMEINDEWAPPENS DURCH DEN KRIPPENBAU-VEREIN WATTENS:
Der Gemeinderat erteilt dem Krippenverein Wattens die Bewilligung, das Gemeindewappen auf der Vereinshomepage zu verwenden.
11) VERKAUF EINER 37m² GROSSEN TEILFLÄCHE DES GST 1097/1 GB WATTENS (VERKEHRSFLÄCHE BEIM KIRCHPLATZ):
Bei 4 Gegenstimmen (Fr. GR Gangl, Fr. GR Feistmantl, Hr. GR Sonnweber und Hr. GR Moosleitner) beschließt der Gemeinderat, die vor dem Wohn- und Geschäftsgebäude Kirchplatz 10 und 10a befindliche 37 m² große Teilfläche des Gst 1097/1 GB Wattens der Marktgemeinde um einen Quadratmeterpreis von € 300,-- an die Familie Tusch zu verkaufen.
12) AO. SUBVENTION FÜR TENNISKLUB WATTENS FÜR HALLENBETRIEB:
Aufgrund der hohen Energiekosten ist der Tennisklub nicht mehr in der Lage, ohne eine zusätzliche finanzielle Unterstützung seitens der Gemeinde die Halle in der Wintersaison 2009/10 zu betreiben. Bei drei Gegenstimmen (Hr. GR Steiner, Fr. GR Mödlinger-Narr und Fr. GR Gotsbacher) beschließt der Gemeindevorstand, dem Tennisklub Wattens zur Finanzierung des Hallenbetriebes für das Jahr 2009 eine außerordentliche Subvention in der Höhe von € 20.000,-- zu gewähren. Am Ende der Hallensaison 2009/10 ist der Marktgemeinde eine genaue Abrechnung vorzulegen.
13) BERICHT DES ÜBERPRÜFUNGSAUSSCHUSSES ÜBER DIE PRÜFUNG DER GEMEINDEKASSE AM 12.10.2009:
Es gab keinerlei Anlaß zu Beanstandungen und alles wurde in Ordnung befunden. Auch die Kosten der Sporthalle wurden überprüft und eine Unterschreitung der ursprünglich angesetzten Baukosten festgestellt.
14) WEIHNACHTSAKTION 2009:
Die Durchführung einer Weihnachtsaktion wurde beschlossen, wobei bedürftige Pensionsempfänger und arbeitsunfähige Personen unserer Gemeinde finanzielle Zuwendungen erhalten sollen. Die Bevölkerung wird über diese Aktion im Rahmen einer Postwurfsendung informiert.
15) FREIWILLIGER HEIZKOSTENZUSCHUSS DER MARKTGEMEINDE:
All jene bedürftigen GemeindebürgerInnen, die bei der Brennmittelaktion des Landes im Jahr 2008 einen Heizkostenzuschuß erhielten, wird von Seiten der Marktgemeinde ein zusätzlicher freiwilliger Heizkostenzuschuß in der Höhe von € 35,-- pro Person gewährt. Die Auszahlung erfolgt im Rahmen der Weihnachtsaktion.
16) ANTRAG DER SPÖ-FRAKTION FÜR EINE KONZEPTAUSARBEITUNG FÜR DIE UMSETZUNG DER ERRICHTUNG VON SENIORENWOHNUNGEN BZW. BETREUTES WOHNEN SOWIE TAGESBETREUUNGSANGEBOTE IN WATTENS:
In der Sitzung des Sozialausschusses am 19.11.2009 wurde ein Konzept für die zukünftige Altenbetreuung in Wattens vorgestellt. Dieses Konzept umfaßt Betreuungsangebote für Tagespflege, Kurzzeitpflege, Pflege und betreutes Wohnen und dient als Diskussionsgrundlage für die Weiterentwicklung der Altenbetreuung in unserem Ort. Durch die Vorlage dieses Konzeptes hat sich der Antrag der von der SPÖ-Fraktion in der GR-Sitzung am 8.10.2009 eingebrachte Antrag erledigt.
17) SCHWIMMBADBETRIEB IN DER SAISON 2009:
Das Alpenbad Wattens war vom 1.5. bis 13.9.2009 geöffnet. Während dieser Zeit wurde das Bad von 85.029 Gästen besucht. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um 3.194 Besucher.
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