Marktgemeinde Wattens

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Beschlüsse der GR-Sitzung vom 10.4.08

1)VEREINBARUNG ÜBER DIE BILDUNG EINES FREIWILLIGEN WASSER-VERBANDES GEM. WASSERRECHTSGESETZ 1959 HALL I. T. - FRITZENS:
Bereits in der Gemeinderatsitzung am 19.10.2006 wurde vom Gemeinderat der Marktgemeinde Wattens die Bildung eines freiwilligen Wasserverbandes gem. Wasserrechtsgesetz 1959 mit dem Verbandsnamen ''Abwasserverband Hall i. T. - Fritzens'' dem Gemeinden Absam, Ampass, Baumkirchen, Fritzens, Gnadenwald, Hall i. T., Kolsass, Kolsassberg, Mils, Rinn, Thaur, Tulfes, Volders, Wattenberg, Wattens und Weer angehören, an Stelle des gleichlautenden Gemeindeverbandes im Sinne der Tiroler Gemeindeordnung beschlossen. Gleichzeitig wurde dabei auch eine neue Satzung einschließlich von 5 Anhängen genehmigt. Von allen Gemeinden, bis auf die Stadtgemeinde Hall, wurde der Bildung dieses freiwilligen Wasserverbandes und der neuen Satzung die Zustimmung gegeben. In der Folge gab es mehrere Verhandlungen mit Hall und konnte schließlich eine Einigung dadurch erzielt werden, dass in der Satzung einige geringfügige Änderungen, wobei es sich größtenteils um juristische Spitzfindigkeiten handelt, aufgenommen wurden. Schwerwiegende Änderungen vor allem hinsichtlich des neuen Kostenaufteilungsschlüssels und der Stimmrechte gab es keine. Aufgrund der Änderung mußte nunmehr noch einmal die Bildung des freiwilligen Wasserverbandes sowie die Genehmigung der Satzungen beschlossen werden. Der neue Wasserverband nimmt mit 1.1.2009 seine Tätigkeit auf. Das gesamte Vermögen (Aktiva und Passiva) des bisherigen Gemeindeverbandes wird an den neuen Wasserverband mit Wirkung vom 1.1.2009 übertragen. Nach dem neuen Kostenaufteilungsschlüssel wird aufgrund des Beschlusses der Verbandsversammlung bereits seit 1.1.2006 abgerechnet.


2)BEITRITT DER GEMEINDEN KOLSASS UND KOLSASSBERG ZUM GEMEINDEVERBAND ''KOMPOSTIERUNG WEER UND UMGEBUNG'':
Bei der Vollversammlung der Verbandsgemeinden der ''Kompostierung Weer und Umgebung'' wurde bereits am 17.10.2006 die Aufnahme der Gemeinden Kolsass und Kolsassberg beschlossen. Diese hatten sich zu einer ihren Anteilen entsprechenden Nachzahlung der Errichtungskosten verpflichtet und gehören seit dem Jahr 2007 dem Verband an. Vom Gemeinderat wurden die damit verbundenen Änderungen der Vereinbarung über die Bildung des Verbandes ''Kompostierung Weer und Umgebung'' einstimmig genehmigt. Entsprechend dem neuen Teilungsschlüssel beträgt der Anteil der Marktgemeinde an den Unkosten 24,2% statt bisher 26%.

3)ALLGEMEINER UND ERGÄNZENDER BEBAUUNGSPLAN IM BEREICH DER GST 421/2 UND .823 GB WATTENS (JOHANN-MARK-STRASSE):
Für den im nördlichen Bereich der Johann-Mark-Straße liegenden Bauplatz, der die Gst 422/2 und .823 umfaßt, wurde für die Errichtung einer Kleinwohnanlage mit insgesamt 5 Wohneinheiten durch die Firma STP-Wohnbau GmbH. ein Bebauungsplan mit folgenden Festlegungen erlassen:
Baumassendichte mindest: 1.00
Baumassendichte höchst: 2.00
Bauweise offen: 0,6 TBO
Maximale Bauplatzgröße: 800 m²
Zahl der oberirdischen Geschosse: 3
Maximale Wandhöhe: 9.00 m
Bauhöhe oberster Punkt Gebäude: 559,60 m ü.A.
Festlegung der Straßen- und Baufluchtlinien


4)ZUSCHUSS FÜR NEUGESTALTUNG DER UNTERKIRCHE:
Die Pfarre Wattens erhält zur Finanzierung der Umgestaltung der Unterkirche einen Kostenbeitrag im Ausmaß von 1/3 der Gesamtkosten bis maximal € 50.000,--. Aus Anlaß des heurigen Jubiläums ''50 Jahre Marienkirche'' soll die Unterkirche umgebaut werden. Statt der derzeit frei im Raum stehenden Bankreihen sollen mittels einer halbkreisförmigen Bestuhlung ein zentral angeordneter Feierraum geschaffen werden. Weiters soll eine Heizung eingebaut und der Zugang an der Nordseite umgestaltet werden.


5)STUDIE FÜR NEUGESTALTUNG DES ''MUSEUMS WATTENS'' IM NEIDHARTHAUS:
Die Firma ''checkpointmedia-Multimedia-Produktionen AG'', die schon bei den Kristall-welten mitgearbeitet hatte, wurde mit der Ausarbeitung eines Gestaltungskonzeptes für die Errichtung eines Museums in den derzeit freien Räumlichkeiten im 1. und 2. Obergeschoß im Neidharthaus beauftragt. Die Angebotssumme beläuft sich auf € 27.700 exkl. Mwst., wovon der Museumsverein die Hälfte tragen wird.


6)JAHRESRECHNUNG 2007:
Der Rechnungsabschluß für das Jahr 2007 wurde genehmigt und dem Bürgermeister einstimmig die Entlastung erteilt. Die Gesamteinnahmen beliefen sich auf € 31.330.876,27, denen Gesamtausgaben von € 31.286.238,84 gegenüberstanden. Der Überschuß macht somit € 44.637,43 aus. Insgesamt sind im Jahr 2007 für einmalige Ausgaben € 7.861.543,04 zur Verfügung gestanden.


7)BERICHT DES ÜBERPRÜFUNGSAUSSCHUSSES ÜBER DIE PRÜFUNG DER GEMEINDEKASSE VOM 19.3.2008:
Die Überprüfung ergab keinerlei Anlass für Beanstandungen.


8)NEUE URNENANLAGE FÜR FRIEDHOF:
Für die Errichtung der neuen Urnenanlage mit 104 Urnengräbern im nördlichen Bereich des Friedhofes III wurden Mittel von € 110.000,-- freigegeben. Für die Urnenanlage werden Fertigteile in schwarzgefärbtem Beton verwendet. Die Abdeckung und Grabtafeln werden in Granit ausgeführt.

9)SONNENSCHUTZSEGEL BEI KLEINKINDERBECKEN IM ALPENBAD:
Die Errichtung eines Sonnenschutzsegels im Ausmaß von 8 x 8 m im Bereich des Kleinkinderbeckens wurde zum Offertpreis von rd. € 6.000,-- in Auftrag gegeben.

10)KANALSANIERUNG WATTENS SÜD/OST:
Der Auftrag für die Fortsetzung der Kanalsanierungsarbeiten im Bereich Wattens Süd/Ost wurde mit einer Auftragssumme von rd. € 648.000,-- exkl. Mwst. an die Firma Fröschl vergeben. Im wesentlichen sind von diesen Baumaßnahmen der Bereich der Bundesstraße, die Gebirgsjägerstraße, der Rettlsteinerweg und der Riedweg betroffen.


11)SPORTHALLE WATTENS, AUFTRAGSVERGABEN:
Für das Sporthallenprojekt wurden die Malerarbeiten, die Schießanlage, die Beschallungsanlage, das Rauchmeldesystem, die Notbeleuchtungsanlage sowie die Folienabdichtungen und verschiedene Zusatzaufträge (Stahlbauarbeiten, Isolier- und Spenglerarbeiten, Änderung der Folienabdichtung, Sonderschalungen, Sonderzargen im WC-Lagebereich) vergeben. Insgesamt macht die Auftragssumme für diese Vergaben einen Betrag von rd. € 299.000,-- aus.

12)ANTRAG DER SPÖ-GEMEINDERATSFRAKTION ZUR HEBUNG DER VERKEHRSSICHERHEIT IN WOHNSTRASSEN:
Im Gebiet der Wohnstraßen ''Im Kerschbäumer'' komme es immer wieder vor, dass Autos dort unberechtigt und zu schnell fahren, daher forderte die SPÖ bei der Straßeneinfahrt von der Bundesstraße die Anbringung eines Kinderzeichens. Weiters wird die Herausgabe einer Information an die Wattner BürgerInnen, in der alle Wohnstraßen genannt und auf die verkehrsrechtlichen Bestimmungen bei einer Wohnstraße hingewiesen wird, verlangt.

Erhebungen durch die Gemeindepolizei ergaben, dass großteils mit 20 - 30 km/h gefahren wird. Bei den meisten angehaltenen Lenkern handelte es sich um Anwohner oder Besucher.

Dem Antrag der SPÖ-Gemeinderatsfraktion wurde in der Weise entsprochen, dass
1)bei der Einfahrt zum Rettlsteinerweg eine neue Bodenmarkierung (Schablone) angebracht und die bestehende bei der Einfahrt zur Bundesstraße erneuert wird sowie
2)die Gemeindepolizei und Polizeiinspektion um verstärkte Kontrolltätigkeit in diesem Bereich ersucht werden.

13)VERLÄNGERUNG DES HALTE- UND PARKVERBOTES IM BEREICH DER ROBERT-FREY-STRASSE:
Um ein ungehindertes Einfahren durch den Regiobus von der Salurnerstraße in die Robert-Frey-Straße sicherzustellen und die beiden im mittleren Bereich vorgesehenen Haltestellen einzurichten, wird das bestehende Halte- und Parkverbot bei der Einmündung der Salurnerstraße bis zur Zufahrt zum Objekt Robert-Frey-Straße beidseitig verlängert.
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